Schadensersatz bei rechtswidrigem Abbruch von Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst
In der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift für öffentliches Arbeits- und Tarifrecht (öAT) ist ein neuer Fachbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Simon Bürgler erschienen. Der Artikel mit dem Titel „Der Schadensersatzanspruch nach rechtswidrigem Abbruch des Auswahlverfahrens“ beleuchtet die zunehmende praktische Bedeutung fehlerhaft abgebrochener Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst und die daraus resultierenden Haftungsrisiken für öffentliche Arbeitgeber.
Der Beitrag zeigt auf, dass ein rechtswidriger Abbruch eines Auswahlverfahrens nicht nur den verfassungsrechtlich geschützten Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzt, sondern unter bestimmten Voraussetzungen einen weitreichenden sekundären Schadensersatzanspruch der betroffenen Bewerber begründen kann. RA Bürgler analysiert die differenzierte Rechtsprechung zu zulässigen und unzulässigen Abbruchgründen, die Anforderungen an die Dokumentation sowie die strengen Voraussetzungen der hypothetischen Kausalität, die Bewerber im Schadensersatzprozess darlegen müssen.
„Der rechtswidrige Abbruch eines Auswahlverfahrens ist kein ‚Folgenlos-Machen‘ eines fehlerhaften Verfahrens – im Gegenteil: Er kann erhebliche Schadenssummen nach sich ziehen“, betont Bürgler. Besonders hervor hebt der Artikel die Bedeutung der sorgfältigen Verfahrensdokumentation, die oft über Erfolg oder Misserfolg späterer Gerichtsverfahren entscheidet.
Der Aufsatz bietet Praktikern in Personalstellen, Justiziaren und Prozessvertretern konkrete Hinweise zur rechtssicheren Gestaltung von Auswahlverfahren, zur Vermeidung von Haftungsrisiken und zur prozessualen Strategien im Streitfall.
Der vollständige Beitrag ist in der Dezember-Ausgabe der öAT veröffentlicht.