Profil der Kanzlei.
Die Rechtsanwaltskanzlei Bürgler ist eine spezialisierte Kanzlei für Arbeitsrecht, Tarifrecht und Beamtenrecht mit einem besonderen Fokus auf die rechtlichen und strukturellen Anforderungen des öffentlichen Dienstes. Die Kanzlei berät und vertritt ausschließlich in diesen Rechtsgebieten und verfügt über eine vertiefte Expertise in der Anwendung und Auslegung der einschlägigen Tarifwerke, insbesondere des TVöD, TV-L, TV-BA sowie angrenzender kollektiv- und individualarbeitsrechtlicher Regelungen.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Beratung öffentlicher Arbeitgeber, kommunaler Unternehmen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie privater Unternehmen mit tarifgebundenen oder öffentlich-rechtlich geprägten Beschäftigungsstrukturen. Die Kanzlei begleitet ihre Mandanten sowohl in laufenden personalrechtlichen Fragestellungen als auch in komplexen Projekt-, Umstrukturierungs- und Konfliktsituationen.
Die anwaltliche Tätigkeit der Kanzlei Bürgler ist geprägt durch eine hohe dogmatische Präzision, ein tiefes Verständnis für organisatorische Abläufe im öffentlichen Dienst sowie einen ausgeprägten Praxisbezug. Ziel der Beratung ist es, rechtlich belastbare und zugleich wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu entwickeln, die den spezifischen Rahmenbedingungen der jeweiligen Organisation Rechnung tragen.
Die Kanzlei berät insbesondere zu Fragen der Eingruppierung und Stufenzuordnung, der tariflichen Bewertung von Tätigkeiten, der Gestaltung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen, der Mitbestimmung sowie der strategischen Begleitung von personalrechtlichen Entscheidungsprozessen. Daneben vertritt die Kanzlei ihre Mandanten außergerichtlich und gerichtlich vor den Arbeits-, Verwaltungs- und Obergerichten.
Die Zusammenarbeit mit der Kanzlei Bürgler ist von Transparenz, Verlässlichkeit und einem klar strukturierten Beratungsansatz geprägt. Die Kanzlei versteht sich als rechtlicher Sparringspartner ihrer Mandanten und legt besonderen Wert auf eine nachvollziehbare, planbare und wirtschaftlich angemessene Vergütung der anwaltlichen Leistungen.