Hinweis zur Abgrenzung
Sie sind Beamtin oder Beamter?
Diese Seite richtet sich an Tarifbeschäftigte. Versetzungen, Abordnungen und Umsetzungen von Beamten unterliegen einem eigenen Regime — geregelt im Bundesbeamtengesetz, in den Landesbeamtengesetzen und in den entsprechenden Laufbahnverordnungen. Anfechtungen erfolgen vor den Verwaltungsgerichten, nicht den Arbeitsgerichten.
- •Versetzung von Beamten geregelt in BBG bzw. Landesbeamtengesetzen
- •Anfechtung im Verwaltungsrechtsweg, nicht vor dem Arbeitsgericht
- •Strenge Anforderungen an Versetzungen ohne Zustimmung
- •Strafversetzung kann disziplinarrechtliche Bezüge haben
Bei beamtenrechtlichen Versetzungen sprechen Sie uns gerne direkt an.