Versetzung, Abordnung & Umsetzung

Personalsteuerung im Spannungsfeld von Dienstinteresse und Individualrechten

Versetzungen, Abordnungen und Umsetzungen sind notwendige Instrumente der Personalorganisation. Zugleich greifen sie in individuelle Rechtspositionen ein und unterliegen daher rechtlichen Grenzen. Insbesondere Ermessensausübung, Fürsorgepflicht und Zumutbarkeit spielen eine zentrale Rolle.

Wir beraten öffentliche Arbeitgeber bei der rechtssicheren Ausgestaltung solcher Maßnahmen und vertreten Beamtinnen und Beamte bei der rechtlichen Überprüfung dienstlicher Entscheidungen.

Rechtliche Schwerpunkte unserer Tätigkeit

  • Versetzung, Abordnung und Umsetzung unterscheiden sich rechtlich erheblich. Wir ordnen die jeweilige Maßnahme zutreffend ein und prüfen die einschlägigen Voraussetzungen.

  • Dienstliche Maßnahmen erfordern eine nachvollziehbare Ermessensentscheidung. Wir beraten bei der rechtssicheren Ermessensausübung und prüfen deren gerichtliche Bestandfestigkeit.

  • Persönliche Umstände sind im Rahmen der Fürsorgepflicht zu berücksichtigen. Wir analysieren, wie diese rechtlich einzustellen sind.

  • Gegen Versetzungen und Abordnungen steht regelmäßig Rechtsschutz offen. Wir begleiten diese Verfahren strukturiert und zielgerichtet.

  • Bei kurzfristigen oder sofort vollziehbaren Maßnahmen ist einstweiliger Rechtsschutz entscheidend. Wir entwickeln die passende verfahrensrechtliche Strategie.