Kündigung erhalten?

Sie haben nur 3 Wochen Zeit. Wir sagen Ihnen, ob sich eine Klage lohnt.

Kündigung prüfen lassen!

Eine Kündigung trifft selten vorbereitet – aber rechtlich entscheidet jetzt jede Stunde.
Die Kanzlei Bürgler prüft Ihre Kündigung schnell, diskret und strategisch.
Ziel ist nicht Aktionismus, sondern das bestmögliche Ergebnis für Sie: Weiterbeschäftigung oder Abfindung.

Kostenfreie Ersteinschätzung.
Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
Persönliche Beratung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Warum die Kanzlei Bürgler?

  • Ausschließliche Tätigkeit im Arbeitsrecht

  • Hohe Spezialisierung auf Kündigungen

  • Strategische Prozessführung statt Standardklagen

  • Klare, ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten

Kündigung prüfen lassen!

Achtung: Die 3-Wochen-Frist läuft!

Gegen eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erhoben werden (§ 4 KSchG).

Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung unabhängig von ihrer Rechtswidrigkeit als wirksam.

Viele Mandate scheitern nicht an der Kündigung – sondern an der verpassten Frist.
— Rechtsanwalt Simon Bürgler (Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Wenn Sie unsicher sind, handeln Sie sofort.

Vielleicht erkennen Sie sich hier wieder:

  • „Ich habe überraschend die Kündigung erhalten.“

  • „Der Arbeitgeber beruft sich auf betriebliche Gründe.“

  • „Mir wird ein Fehlverhalten vorgeworfen.“

  • „Ich bin krank / schwerbehindert / in Elternzeit.“

  • „Ich arbeite im öffentlichen Dienst – darf man mir überhaupt kündigen?“

In all diesen Fällen bestehen häufig sehr gute Ansatzpunkte, um gegen die Kündigung vorzugehen.

Typische Situationen unserer Mandanten:

Kündigung prüfen lassen!

Unsere Strategie im Kündigungsschutz:

Keine Standardlösung – sondern eine klare Zielrichtung

Wir prüfen nicht nur, ob eine Kündigung angreifbar ist, sondern wie sie strategisch genutzt werden kann.

Unsere Prüfung umfasst u. a.:

  • formelle Wirksamkeit der Kündigung

  • Beteiligung von Betriebs- oder Personalrat

  • soziale Rechtfertigung nach dem Kündigungsschutzgesetz

  • besondere Schutzvorschriften (Schwerbehinderung, Krankheit, Befristung)

  • realistische Abfindungschancen

Unser Anspruch: Kein unnötiger Prozess – aber auch kein vorschnelles Nachgeben.

Kündigung prüfen lassen!

Mögliche Ergebnisse eines Kündigungsschutzverfahrens

Je nach Fall kommen insbesondere in Betracht:

  • Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

  • Verhandlung einer Abfindung

  • Verbesserung des Arbeitszeugnisses

  • Verlängerung von Kündigungsfristen

  • Zeitgewinn für berufliche Neuorientierung

Wir sagen Ihnen realistisch, was erreichbar ist – und was nicht.

Kündigung prüfen lassen!

Klare Worte statt Gebührenangst

  • Ersteinschätzung: kostenfrei

  • Transparente Darstellung der Kosten vor Mandatserteilung

  • Prüfung von Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe

Sie entscheiden erst, wenn Sie alle Informationen haben.

Kosten & Transparenz

Anspruch auf Abfindung sichern!