Kündigung erhalten?
Sie haben nur 3 Wochen Zeit. Wir sagen Ihnen, ob sich eine Klage lohnt.
Eine Kündigung trifft selten vorbereitet – aber rechtlich entscheidet jetzt jede Stunde.
Die Kanzlei Bürgler prüft Ihre Kündigung schnell, diskret und strategisch.
Ziel ist nicht Aktionismus, sondern das bestmögliche Ergebnis für Sie: Weiterbeschäftigung oder Abfindung.
✓ Kostenfreie Ersteinschätzung.
✓ Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
✓ Persönliche Beratung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Warum die Kanzlei Bürgler?
Ausschließliche Tätigkeit im Arbeitsrecht
Hohe Spezialisierung auf Kündigungen
Strategische Prozessführung statt Standardklagen
Klare, ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten
Achtung: Die 3-Wochen-Frist läuft!
Gegen eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erhoben werden (§ 4 KSchG).
Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung unabhängig von ihrer Rechtswidrigkeit als wirksam.
„Viele Mandate scheitern nicht an der Kündigung – sondern an der verpassten Frist.“
Wenn Sie unsicher sind, handeln Sie sofort.
Vielleicht erkennen Sie sich hier wieder:
„Ich habe überraschend die Kündigung erhalten.“
„Der Arbeitgeber beruft sich auf betriebliche Gründe.“
„Mir wird ein Fehlverhalten vorgeworfen.“
„Ich bin krank / schwerbehindert / in Elternzeit.“
„Ich arbeite im öffentlichen Dienst – darf man mir überhaupt kündigen?“
In all diesen Fällen bestehen häufig sehr gute Ansatzpunkte, um gegen die Kündigung vorzugehen.
Typische Situationen unserer Mandanten:
Unsere Strategie im Kündigungsschutz:
Keine Standardlösung – sondern eine klare Zielrichtung
Wir prüfen nicht nur, ob eine Kündigung angreifbar ist, sondern wie sie strategisch genutzt werden kann.
Unsere Prüfung umfasst u. a.:
formelle Wirksamkeit der Kündigung
Beteiligung von Betriebs- oder Personalrat
soziale Rechtfertigung nach dem Kündigungsschutzgesetz
besondere Schutzvorschriften (Schwerbehinderung, Krankheit, Befristung)
realistische Abfindungschancen
Unser Anspruch: Kein unnötiger Prozess – aber auch kein vorschnelles Nachgeben.
Mögliche Ergebnisse eines Kündigungsschutzverfahrens
Je nach Fall kommen insbesondere in Betracht:
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
Verhandlung einer Abfindung
Verbesserung des Arbeitszeugnisses
Verlängerung von Kündigungsfristen
Zeitgewinn für berufliche Neuorientierung
Wir sagen Ihnen realistisch, was erreichbar ist – und was nicht.
Klare Worte statt Gebührenangst
Ersteinschätzung: kostenfrei
Transparente Darstellung der Kosten vor Mandatserteilung
Prüfung von Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe
Sie entscheiden erst, wenn Sie alle Informationen haben.