Disziplinarrecht
Verfahrenssicherheit und Verhältnismäßigkeit wahren
Das Disziplinarrecht dient der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Integrität des öffentlichen Dienstes. Gleichzeitig stellt es hohe Anforderungen an ein rechtsstaatliches, faires und verhältnismäßiges Verfahren. Fehler im Disziplinarverfahren führen häufig zur Aufhebung von Maßnahmen durch die Verwaltungsgerichte.
Wir begleiten Disziplinarverfahren von der Einleitung bis zum Abschluss – beratend für Dienstherren ebenso wie vertretend für betroffene Beamtinnen und Beamte.
Rechtliche Schwerpunkte unserer Tätigkeit
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Bereits die Einleitung eines Disziplinarverfahrens unterliegt rechtlichen Anforderungen. Wir beraten zur ordnungsgemäßen Verfahrensgestaltung und prüfen deren Einhaltung.
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Disziplinarverfahren sind streng formalisiert. Wir stellen sicher, dass Verfahrensrechte gewahrt und Pflichten korrekt eingehalten werden.
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Von Verweis bis zur Entfernung aus dem Dienst: Disziplinarmaßnahmen müssen verhältnismäßig und rechtlich begründet sein. Wir prüfen die Zulässigkeit und Angemessenheit.
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Disziplinarmaßnahmen sind regelmäßig gerichtlich überprüfbar. Wir vertreten die Interessen der Beteiligten im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
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Disziplinarverfahren erfordern eine klare Strategie, um rechtliche und dienstliche Risiken zu minimieren.