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Beratung für Personalvermittler im Streitfall

Vermittlungshonorar — Ansprüche durchsetzen.

Wenn der vermittelte Kandidat eingestellt ist, das Honorar aber ausbleibt — wenn der Kunde behauptet, der Vertrag sei „auf anderem Weg" zustande gekommen — wenn die vereinbarte Provision plötzlich verhandelt werden soll — entscheidet die juristische Schlagkraft über das wirtschaftliche Ergebnis. Wir setzen Vermittlungshonorare durch, klären strittige Kausalitätsfragen und führen Klageverfahren bis zum Abschluss.

Achten Sie auf die Verjährung — der Anspruch auf Vermittlungsprovision verjährt regelmäßig binnen drei Jahren nach Schluss des Jahres, in dem er entstanden ist (§ 195, § 199 BGB). Bei drohender Verjährung kann eine schnelle Mahnbescheids- oder Klageeinleitung den Anspruch retten.

Erste Einschätzung in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Bei drohender Verjährung umgehend.

Worauf es im Streit ankommt

Vier Schlüsselthemen jeder Honorarstreitigkeit

In jeder Honorarstreitigkeit kehren dieselben vier juristischen Themen wieder. Wer sie kennt, kann seine Position systematisch vorbereiten — vom außergerichtlichen Schreiben bis zur Klagebegründung.

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Kausalität der Vermittlung

Der zentrale Streitpunkt — war Ihre Vermittlung tatsächlich ursächlich für den Vertragsschluss zwischen Kunde und Kandidat? Der Kunde wird häufig behaupten, er habe den Kandidaten „ohnehin gekannt" oder „auf anderem Weg" gefunden. Die Kausalitätsbeweisführung steht im Zentrum jeder Honorarklage.

  • Dokumentation der Kandidatenpräsentation als zentraler Beweis
  • Mitursächlichkeit der Vermittlung genügt regelmäßig
  • Beweislast für die Kausalität trägt der Vermittler
2

Provisionsfälligkeit

Wann genau ist die Provision fällig — bei Vertragsschluss oder erst bei Arbeitsantritt? Bei probatorischen Beschäftigungen oder Aufhebungsvereinbarungen kurz nach Antritt? Die vertragliche Anknüpfung der Fälligkeit entscheidet über die zeitliche Durchsetzbarkeit und das Verjährungsrisiko.

  • Vertragsschluss zwischen Kunde und Kandidat als Anknüpfungspunkt
  • Ggf. Anknüpfung an tatsächlichen Arbeitsantritt
  • Garantie- und Ausfallregelungen der ersten Monate
3

Verjährung der Honorarforderung

Der Provisionsanspruch verjährt nach §§ 195, 199 BGB regelmäßig binnen drei Jahren nach Schluss des Jahres, in dem er entstanden ist. Bei länger zurückliegenden Vermittlungen droht der Anspruchsverlust — eine rechtzeitige Hemmung oder Neubeginn der Verjährung ist entscheidend.

  • Drei-Jahres-Frist nach §§ 195, 199 BGB
  • Hemmung durch Verhandlungen, Mahnbescheid oder Klage
  • Verlängerung durch Anerkenntnisse des Schuldners
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Klage und Mahnverfahren

Bleibt die außergerichtliche Klärung erfolglos, ist das gerichtliche Verfahren der Weg zur Durchsetzung. Mahnverfahren bei unstreitiger Forderungshöhe, Klage bei Streit über Anspruchsgrund. Bei drohender Verjährung dient bereits der Mahnbescheid als Hemmung — auch ohne anschließendes streitiges Verfahren.

  • Mahnbescheid als schnelles und kostengünstiges Mittel
  • Klage bei strittiger Kausalität oder Vertragsauslegung
  • Vollstreckung nach rechtskräftigem Titel
Worüber gestritten wird

Drei typische Streitkonstellationen

Aus der Beratungspraxis kennen wir drei Sachverhaltskonstellationen, die in fast jeder Honorarstreitigkeit wiederkehren. Jede hat eigene Beweis- und Argumentationsschwerpunkte.

A

Bestrittene Kausalität

Der Kunde stellt die Kausalität Ihrer Vermittlung infrage — er habe den Kandidaten „bereits gekannt", „über LinkedIn selbst angesprochen" oder „durch einen anderen Vermittler bekommen". Diese Konstellation entscheidet über den Anspruchsgrund und ist daher die wichtigste Beweisfrage. Eine saubere Dokumentation der Erstansprache und Präsentation entscheidet hier oft über den Prozessausgang.

Praxis — bewahren Sie E-Mails der Kandidatenpräsentation, Kontaktdaten und Lebensläufe systematisch und zugriffsfähig auf, idealerweise mit Zeitstempel.

B

Direktanstellung nach Präsentation

Der Kunde lehnt zunächst ab — und stellt den Kandidaten dann sechs oder neun Monate später ein, häufig über ein Tochterunternehmen oder einen anderen Konzernteil. Hier kommt die vertragliche Direktanstellungsklausel zum Tragen. Streitpunkte sind ihre zeitliche Reichweite, die Erstreckung auf verbundene Unternehmen und die Beweislastverteilung.

Praxis — die Geltungsdauer der Direktanstellungsklausel von 12 Monaten wird in der Rechtsprechung weitgehend akzeptiert.

C

Provisionskürzung durch frühes Ausscheiden

Der Kandidat scheidet kurz nach Antritt wieder aus — der Kunde verlangt teilweise oder volle Provisionsrückerstattung. Streitpunkt ist die vertragliche Garantie- oder Ausfallklausel — ihre Auslegung, die Differenzierung nach Ausscheidegrund (Eigenkündigung des Kandidaten oder Kündigung des Kunden) und die wirtschaftliche Reichweite der Rückerstattung.

Praxis — eine kunden­seitige Kündigung ohne wichtigen Grund schließt die Rückerstattungspflicht in der Regel aus.

Was wir konkret tun

Unsere Beratungsleistungen im Überblick

Wir begleiten Personalvermittler in jeder Phase einer Honorarstreitigkeit — von der ersten anwaltlichen Aufforderung über das Mahnverfahren bis zur Vertretung im Klage- und Vollstreckungsverfahren.

Anspruchsprüfung und Erfolgseinschätzung

Vor jeder weiteren Maßnahme — wir prüfen die vertragliche Grundlage, die Kausalitätsdokumentation und die wirtschaftliche Erfolgsaussicht. Sie erhalten eine fundierte Einschätzung als Entscheidungsgrundlage für die Durchsetzung oder den Vergleich.

Außergerichtliche Aufforderung

Anwaltliches Aufforderungsschreiben mit klarer Begründung, Fristsetzung zur Zahlung und Hinweis auf das gerichtliche Verfahren bei Nichtleistung. In der Praxis führt der anwaltliche Druck häufig bereits zur Zahlung oder zur Vergleichsverhandlung.

Mahnbescheid und Klageverfahren

Bei drohender Verjährung oder bei unstreitiger Forderungshöhe — Mahnbescheid als schnelles Hemmungsinstrument. Bei strittiger Kausalität oder Vertragsauslegung — Klage mit substantiierter Begründung und Beweisführung.

Vergleichsverhandlung und Vertretung

Vergleichsverhandlungen sind in Honorarstreitigkeiten häufig die wirtschaftlich beste Lösung — Streitwertrisiko vermeiden, Vollstreckungsrisiko abfedern, schnellen Liquiditätszufluss sichern. Wir verhandeln auf Augenhöhe und schließen den Vergleich ab.

Vollstreckung nach rechtskräftigem Titel

Bleibt die Zahlung auch nach rechtskräftigem Titel aus, betreiben wir die Zwangsvollstreckung — Pfändung von Bankkonten, Forderungspfändung, gegebenenfalls Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.

Sie sind Kunde?

Sie werden auf Provision in Anspruch genommen?

Diese Schwerpunktseite richtet sich an Personalvermittler bei der Durchsetzung ihrer Honoraransprüche. Wenn Sie als Unternehmen auf Vermittlungsprovision in Anspruch genommen werden, beraten wir Sie selbstverständlich auch zur Abwehr der Forderung. Wir kennen die typischen Argumentationslinien beider Seiten und können Ihre Position fundiert vertreten.

  • Prüfung der Kausalität der Vermittlung im konkreten Fall
  • Bewertung der Wirksamkeit von AGB-Klauseln des Vermittlers
  • Verjährungseinrede bei länger zurückliegenden Forderungen
  • Vergleichsverhandlung zur außergerichtlichen Erledigung

Sprechen Sie uns für eine individuelle Einschätzung Ihrer Position an — wir prüfen die Erfolgsaussichten der Abwehr ehrlich und benennen auch Risiken klar.

Streitfälle vermeiden

Saubere Verträge vermeiden die meisten Honorarstreitigkeiten

Aus unserer Praxis wissen wir — die meisten Honorarstreitigkeiten lassen sich durch sorgfältig gestaltete Vertragsmuster bereits im Vorfeld vermeiden. Eine eindeutige Definition der Provisionsfälligkeit, eine wirksame Direktanstellungsklausel und eine ausgewogene Garantieregelung machen den Unterschied zwischen einem klaren und einem strittigen Anspruch.

AGB & Verträge

Erstellung und Prüfung Ihrer AGB, Rahmenverträge und Einzelaufträge — präventive Vertragsgestaltung mit Schwerpunkt auf den Klauseln, die in Honorarstreitigkeiten regelmäßig den Ausschlag geben.

Unser Vorgehen

So setzen wir Ihren Honoraranspruch durch

Strukturiert, prozessrisiko-orientiert und auf den schnellen Liquiditätszufluss zugeschnitten. Vier Schritte vom Auftakt bis zur abgeschlossenen Durchsetzung.

  1. 1

    Anspruchsprüfung und Bestandsaufnahme

    Sie schildern uns den Sachverhalt, übersenden Vertragsunterlagen, Korrespondenz und Dokumentation der Vermittlung. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und besprechen das weitere Vorgehen.

  2. 2

    Außergerichtliche Aufforderung

    Anwaltliches Aufforderungsschreiben mit Fristsetzung. In der Praxis führt der anwaltliche Druck häufig bereits zur Zahlung oder zur Aufnahme von Vergleichsverhandlungen.

  3. 3

    Mahnverfahren oder Klage

    Bei Nichtzahlung — Mahnbescheid bei unstreitiger Forderung oder Klage bei strittigen Sachverhalten. Bei drohender Verjährung umgehende Einleitung zur Anspruchssicherung.

  4. 4

    Titel und Vollstreckung

    Nach rechtskräftigem Titel — Aufforderung zur freiwilligen Zahlung, andernfalls Zwangsvollstreckung. Wir betreuen das Verfahren bis zur abgeschlossenen Durchsetzung.

Fachliche Spezialisierung

Was uns auszeichnet

Honorarstreitigkeiten sind ein eigener Schwerpunkt unserer Praxis. Aus der Verbindung von Vertragsrecht, Beweisführung und Prozesserfahrung entsteht das, was unsere Vertretung in diesem Bereich auszeichnet.

  • Durchsetzung von Vermittlungshonoraren auf Vertragsbasis
  • Kausalitätsbeweisführung in komplexen Sachverhalten
  • Verjährungshemmung durch Mahnbescheid und Klage
  • Vergleichsverhandlungen mit Großkunden und Konzernen
  • Vollstreckung gegen säumige Schuldner
  • Auch Abwehr von Provisionsforderungen für Unternehmen
Was Sie gewinnen

Warum sich anwaltliche Vertretung im Honorarstreit lohnt

Bei Honorarforderungen geht es regelmäßig um wirtschaftlich erhebliche Beträge — und um Rechtsfragen, die sich ohne fachanwaltliche Begleitung kaum erfolgreich vertreten lassen. Was hier in die anwaltliche Vertretung investiert wird, ist regelmäßig die deutlich bessere Option als der Anspruchsverlust.

Häufige Fragen

Antworten auf typische Fragen

Wie weise ich die Kausalität meiner Vermittlung nach?

Die Kausalität wird durch die Dokumentation der Kandidatenpräsentation nachgewiesen — typischerweise durch E-Mails mit der Übersendung des Lebenslaufs, Aktenvermerke über Telefonate, Bestätigungen der Kontaktaufnahme. Wichtig ist die Mitursächlichkeit der Vermittlung — sie muss nicht alleinige Ursache des späteren Vertragsschlusses gewesen sein, sondern lediglich mitwirkend. Die Beweislast trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Vermittler — entsprechend wichtig ist die systematische Dokumentation aller Präsentationsvorgänge.

Wann verjährt die Honorarforderung?

Der Anspruch auf Vermittlungsprovision verjährt nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 195, 199 BGB regelmäßig binnen drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vermittler die anspruchsbegründenden Umstände kannte oder hätte kennen müssen. Eine Direktanstellung des Kandidaten durch den Kunden, die der Vermittler erst später erfährt, kann die Verjährung daher hinausschieben — die Beweislast für die spätere Kenntnis trägt allerdings der Vermittler.

Was kostet ein Klageverfahren?

Die Kosten richten sich nach RVG auf Basis des Streitwerts. Bei einem Honoraranspruch von beispielsweise 30.000 Euro liegen die anwaltlichen Gebühren in einem mittleren vierstelligen Bereich, hinzu kommen Gerichtskosten in ähnlicher Größenordnung. Im Erfolgsfall sind diese Kosten vom Beklagten zu erstatten. Bei einer Rechtsschutzversicherung wird der Streit oft vollständig abgedeckt — eine Deckungsanfrage vor Klageerhebung ist sinnvoll.

Lohnt sich ein Mahnbescheid oder gleich Klage?

Das hängt davon ab, ob die Forderung dem Grunde nach unstrittig ist. Bei reiner Zahlungsverweigerung ohne inhaltliche Einwendungen — Mahnbescheid mit anschließendem Vollstreckungsbescheid. Wenn der Schuldner Widerspruch einlegt, geht das Verfahren in die streitige Klage über, die ohnehin zu führen wäre. Bei strittiger Kausalität oder Vertragsauslegung — direkte Klageerhebung. Bei drohender Verjährung — Mahnbescheid als schnelles Hemmungsinstrument, weil die Klage mehr Vorbereitungszeit benötigt.

Was tun, wenn der Kunde behauptet, der Kandidat sei „längst bekannt" gewesen?

Diese Einrede ist die häufigste Verteidigungslinie und juristisch oft zu entkräften. Die Mitursächlichkeit der Vermittlung genügt — der Kunde muss also nicht „nur durch den Vermittler" vom Kandidaten erfahren haben, sondern die Vermittlung muss lediglich (mit-)kausal für den späteren Vertragsschluss gewesen sein. Selbst bei vorbestehender Bekanntheit kann die konkrete Aktualisierung der Beziehung durch die Vermittlerpräsentation den notwendigen Kausalitätszusammenhang begründen.

Wie lange darf eine Direktanstellungsklausel laufen?

Nach der BGH-Rechtsprechung sind 12 Monate üblicherweise als angemessen anerkannt. Längere Fristen können zwischen Unternehmern individuell vereinbart werden, sind aber begründungsbedürftig. In AGB ist die Zwölf-Monats-Grenze die Faustregel. Wichtig ist die Erstreckung der Klausel auf verbundene Unternehmen — sonst lässt sich die Direktanstellung über ein Tochterunternehmen umgehen.

Lohnt sich der Vergleich oder besser die Klage durchziehen?

Der Vergleich ist in Honorarstreitigkeiten häufig die wirtschaftlich beste Lösung — er bringt schnellen Liquiditätszufluss, vermeidet Streitwertrisiko und Beweisführungsaufwand. Eine fundierte Vergleichsempfehlung berücksichtigt die Erfolgsaussichten der Klage, die Beweislage, die Verfahrensdauer und die Liquiditätssituation des Schuldners. Wir empfehlen den Vergleichsabschluss aus klarer Position heraus — also nicht als Notlösung wegen schwacher Argumente, sondern als wirtschaftliche Entscheidung.

Was tun bei drohender Verjährung kurz vor Jahresende?

Schnelles Handeln ist entscheidend. Ein Mahnbescheid hemmt die Verjährung mit Eingang bei Gericht — bei drohendem Jahreswechsel reicht oft schon der Antrag in den letzten Tagen des Jahres. Auch ein anwaltliches Aufforderungsschreiben mit ernsthaften Vergleichsverhandlungen kann die Verjährung hemmen, sofern der Schuldner sich darauf einlässt. Bei akuter Verjährungsgefahr sprechen Sie uns umgehend an — wir reagieren in solchen Fällen taggleich.

Honoraranspruch prüfen lassen

Lassen Sie Ihren Honoraranspruch fachkundig durchsetzen.

Schildern Sie uns den Sachverhalt per E-Mail oder Telefon — wir prüfen kurzfristig die Erfolgsaussichten und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Bei drohender Verjährung reagieren wir taggleich.

Was wir benötigen

Vertragliche Grundlage (AGB, Rahmenvertrag, Einzelauftrag), Korrespondenz mit dem Kunden, Dokumentation der Kandidatenpräsentation. Bei drohender Verjährung — Hinweis auf das Datum der ursprünglichen Vermittlung.

Erste Einschätzung

Die erste Einschätzung — Erfolgsaussichten, strategische Optionen, Kostenrahmen — erfolgt für Sie unverbindlich.