Strafrecht mit arbeitsrechtlicher Expertise.

Strafrechtliche Vorwürfe im Arbeitsverhältnis betreffen regelmäßig sensible Sachverhalte – von Untreue über Betrug bis hin zu Korruptions- und Compliance-Verstößen. Wir beraten und vertreten Beschäftigte sowie öffentliche Arbeitgeber an der Schnittstelle von Arbeitsrecht und Strafrecht – mit besonderem Fokus auf rechtssichere, diskrete und strategisch abgestimmte Lösungen.

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Unsere Schwerpunkte im Arbeitsstrafrecht

Schnittstelle Arbeitsrecht - Strafrecht

Arbeitsstrafrecht ist kein isoliertes Strafrecht. Jede Maßnahme wirkt sich regelmäßig auch arbeitsrechtlich aus. Unsere besondere Stärke liegt in der integrierten Betrachtung:

  • Kündigung und Strafverfahren abgestimmt

  • Vernehmungstaktik mit Blick auf das Arbeitsverhältnis

  • Vermeidung arbeitsrechtlicher Nachteile

  • Schutz der beruflichen Existenz

Gerade im öffentlichen Dienst sind hier besondere rechtliche Anforderungen zu beachten.

Das Arbeitsstrafrecht umfasst strafrechtliche Vorwürfe, die unmittelbar aus dem Arbeitsverhältnis resultieren oder dieses betreffen. Dazu zählen insbesondere:

  • Vorwürfe wegen Betrugs, Untreue oder Unterschlagung

  • Korruptions- und Vorteilsannahmedelikte

  • Verstöße gegen Compliance-Vorgaben

  • Abrechnungs- und Spesenmanipulation

  • Geheimnisverrat und Datenschutzverstöße

  • Vorwürfe im Zusammenhang mit Arbeitszeitbetrug

  • Ordnungswidrigkeiten im Beschäftigungskontext

Wir begleiten sowohl die strafrechtliche als auch die arbeitsrechtliche Seite – von der ersten Anhörung bis zur strategischen Gesamtbewertung der arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Typische Konstellationen

  • Strafanzeige gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst

  • Verdacht auf Haushalts- oder Abrechnungsmanipulation

  • Vorteilsannahme bei Vergabeverfahren

  • Datenschutzverstöße durch Mitarbeitende

  • Arbeitszeitbetrug

  • interne Ermittlungen in Behörden oder Unternehmen

Beratung für Beschäftigte, Arbeitgeber und die öffentliche Hand

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann ein strafrechtlicher Vorwurf erhebliche Folgen haben – nicht nur strafrechtlich, sondern auch arbeitsrechtlich (Abmahnung, Kündigung, Suspendierung).

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • Verteidigung in Ermittlungsverfahren

  • Begleitung bei polizeilichen Vernehmungen

  • Bewertung von Kündigungsrisiken

  • Strategischer Abstimmung von Straf- und Arbeitsrecht

  • Kommunikation mit dem Arbeitgeber

  • Vermeidung vorschneller Aussagen

Unser Ansatz: frühzeitige, diskrete und rechtlich belastbare Verteidigung.

Für Arbeitgeber stellen arbeitsstrafrechtliche Vorwürfe ein erhebliches Organisations-, Haftungs- und Reputationsrisiko dar.

Wir beraten u. a. bei:

  • Verdachtsprüfungen und internen Ermittlungen

  • arbeitsrechtlicher Reaktion auf strafrechtliche Vorwürfe

  • rechtssicherer Suspendierung und Kündigung

  • Compliance-Strukturen

  • Schnittstelle zu Staatsanwaltschaften

  • Prävention und Risikominimierung

Dabei achten wir auf Verhältnismäßigkeit, Dokumentationssicherheit und tarif- sowie beamtenrechtliche Besonderheiten.