Strafrecht mit arbeitsrechtlicher Expertise.
Strafrechtliche Vorwürfe im Arbeitsverhältnis betreffen regelmäßig sensible Sachverhalte – von Untreue über Betrug bis hin zu Korruptions- und Compliance-Verstößen. Wir beraten und vertreten Beschäftigte sowie öffentliche Arbeitgeber an der Schnittstelle von Arbeitsrecht und Strafrecht – mit besonderem Fokus auf rechtssichere, diskrete und strategisch abgestimmte Lösungen.
Unsere Schwerpunkte im Arbeitsstrafrecht
Schnittstelle Arbeitsrecht - Strafrecht
Arbeitsstrafrecht ist kein isoliertes Strafrecht. Jede Maßnahme wirkt sich regelmäßig auch arbeitsrechtlich aus. Unsere besondere Stärke liegt in der integrierten Betrachtung:
Kündigung und Strafverfahren abgestimmt
Vernehmungstaktik mit Blick auf das Arbeitsverhältnis
Vermeidung arbeitsrechtlicher Nachteile
Schutz der beruflichen Existenz
Gerade im öffentlichen Dienst sind hier besondere rechtliche Anforderungen zu beachten.
Das Arbeitsstrafrecht umfasst strafrechtliche Vorwürfe, die unmittelbar aus dem Arbeitsverhältnis resultieren oder dieses betreffen. Dazu zählen insbesondere:
Vorwürfe wegen Betrugs, Untreue oder Unterschlagung
Korruptions- und Vorteilsannahmedelikte
Verstöße gegen Compliance-Vorgaben
Abrechnungs- und Spesenmanipulation
Geheimnisverrat und Datenschutzverstöße
Vorwürfe im Zusammenhang mit Arbeitszeitbetrug
Ordnungswidrigkeiten im Beschäftigungskontext
Wir begleiten sowohl die strafrechtliche als auch die arbeitsrechtliche Seite – von der ersten Anhörung bis zur strategischen Gesamtbewertung der arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Typische Konstellationen
Strafanzeige gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Verdacht auf Haushalts- oder Abrechnungsmanipulation
Vorteilsannahme bei Vergabeverfahren
Datenschutzverstöße durch Mitarbeitende
Arbeitszeitbetrug
interne Ermittlungen in Behörden oder Unternehmen
Beratung für Beschäftigte, Arbeitgeber und die öffentliche Hand
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann ein strafrechtlicher Vorwurf erhebliche Folgen haben – nicht nur strafrechtlich, sondern auch arbeitsrechtlich (Abmahnung, Kündigung, Suspendierung).
Wir unterstützen Sie insbesondere bei:
Verteidigung in Ermittlungsverfahren
Begleitung bei polizeilichen Vernehmungen
Bewertung von Kündigungsrisiken
Strategischer Abstimmung von Straf- und Arbeitsrecht
Kommunikation mit dem Arbeitgeber
Vermeidung vorschneller Aussagen
Unser Ansatz: frühzeitige, diskrete und rechtlich belastbare Verteidigung.
Für Arbeitgeber stellen arbeitsstrafrechtliche Vorwürfe ein erhebliches Organisations-, Haftungs- und Reputationsrisiko dar.
Wir beraten u. a. bei:
Verdachtsprüfungen und internen Ermittlungen
arbeitsrechtlicher Reaktion auf strafrechtliche Vorwürfe
rechtssicherer Suspendierung und Kündigung
Compliance-Strukturen
Schnittstelle zu Staatsanwaltschaften
Prävention und Risikominimierung
Dabei achten wir auf Verhältnismäßigkeit, Dokumentationssicherheit und tarif- sowie beamtenrechtliche Besonderheiten.