Dienstliche Beurteilungen
Dienstliche Beurteilungen sind ein zentrales Instrument der Personalsteuerung im Beamtenverhältnis. Sie bilden regelmäßig die Grundlage für Beförderungen, Auswahlentscheidungen und sonstige statusrechtliche Maßnahmen. Gleichzeitig gehören Beurteilungen zu den häufigsten Streitgegenständen im Beamtenrecht.
Wir unterstützen Dienstherren bei der rechtssicheren Erstellung und Überprüfung dienstlicher Beurteilungen und vertreten Beamtinnen und Beamte bei der Durchsetzung oder Abwehr beurteilungsbezogener Ansprüche. Ziel ist eine rechtlich tragfähige, nachvollziehbare und verwaltungsgerichtlich belastbare Bewertung.
Rechtssichere Grundlage für Personalentscheidungen
Rechtliche Schwerpunkte unserer Tätigkeit
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Dienstliche Beurteilungen müssen bestimmten formellen und materiellen Mindestanforderungen genügen. Wir prüfen, ob diese eingehalten wurden und beraten bei der rechtssicheren Erstellung.
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Der Dienstherr verfügt über einen Beurteilungsspielraum, der jedoch rechtlich begrenzt ist. Wir analysieren, wo zulässige Bewertung endet und überprüfbare Fehler beginnen.
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Unklare Maßstäbe, widersprüchliche Bewertungen oder Verfahrensfehler führen häufig zur Rechtswidrigkeit von Beurteilungen. Wir identifizieren und bewerten solche Fehler systematisch.
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Beurteilungen sind regelmäßig Gegenstand von Widerspruchs- und Klageverfahren. Wir begleiten diese Verfahren mit Blick auf ihre Auswirkungen auf Folgeentscheidungen.
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Die rechtliche Tragfähigkeit von Beurteilungen ist insbesondere bei Beförderungen von zentraler Bedeutung. Wir beraten zur belastbaren Verzahnung von Beurteilung und Auswahlentscheidung.