Logo für TV-L NRW mit einem Michel und dem Text "Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht"

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bestimmt die Arbeitsbedingungen zahlreicher Beschäftigter in Nordrhein-Westfalen – insbesondere bei Landesbehörden, Hochschulen, Gerichten, Schulen sowie sonstigen landesnahen Einrichtungen. Die Kanzlei Bürgler berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in NRW in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen rund um den TV-L.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind die tarifgerechte Eingruppierung, die Stufenzuordnung, Fragen der Höhergruppierung, Zulagen, Arbeitszeit sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit Befristungen, Abmahnungen und Kündigungen.

Unsere Leistungen im öffentlichen Dienst von NRW

Eingruppierung und Höhergruppierung

Die zutreffende Eingruppierung richtet sich allein nach der auszuübenden Tätigkeit, nicht nach Bezeichnung oder Vergütungsmitteilung. Gerade in NRW kommt es in der Praxis häufig zu fehlerhaften Bewertungen, etwa bei Funktionsstellen, Projektaufgaben oder gewachsenen Tätigkeitsprofilen.

Wir prüfen, ob die Tätigkeiten korrekt tariflich eingeordnet wurden, bilden rechtssicher Arbeitsvorgänge und entwickeln eine fundierte Argumentation zur Durchsetzung einer höheren Entgeltgruppe.

Stufenzuordnung und Stufenlaufzeiten

Fehlerhafte Stufenzuordnungen bei Einstellung, Höhergruppierung oder Arbeitgeberwechsel sind keine Seltenheit. Wir klären, ob Zeiten zutreffend berücksichtigt wurden, ob eine Anrechnung förderlicher Zeiten in Betracht kommt und ob Nachzahlungsansprüche bestehen.

Zulagen, besondere Entgeltbestandteile und Nachzahlungen

Neben dem Tabellenentgelt können im TV-L NRW weitere Entgeltbestandteile eine Rolle spielen, etwa persönliche Zulagen oder besondere Vergütungsregelungen. Wir prüfen Anspruchsvoraussetzungen, Fristen und setzen berechtigte Forderungen konsequent durch.

Arbeitszeit, Mehrarbeit und Überstunden

Streitigkeiten über Arbeitszeitkonten, Mehrarbeit oder Überstunden sind auch im Landesdienst in NRW praxisrelevant. Wir beraten zur Anspruchslage, zur korrekten Dokumentation und vertreten bei der Durchsetzung von Ausgleichs- oder Vergütungsansprüchen.

Befristung und Entfristung

Befristete Arbeitsverhältnisse sind im TV-L NRW weit verbreitet, insbesondere an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Wir prüfen die Wirksamkeit von Sachgrund- und Zeitbefristungen und vertreten Beschäftigte in Entfristungsklagen. Arbeitgeber unterstützen wir bei rechtssicherer Vertragsgestaltung.

Abmahnung, Kündigung und Aufhebungsvertrag

Auch im öffentlichen Dienst gelten strenge rechtliche Anforderungen an Abmahnungen und Kündigungen. Wir prüfen die Erfolgsaussichten, entwickeln Verteidigungsstrategien und vertreten Mandantinnen und Mandanten vor den Arbeitsgerichten in NRW.

Besonderheiten des TV-L in Nordrhein-Westfalen

In NRW sind tarifrechtliche Fragen häufig eingebettet in komplexe Verwaltungs- und Organisationsstrukturen, etwa bei Ministerien, Hochschulen oder nachgeordneten Behörden. Erfolgreich ist daher nur, wer neben dem Tarifrecht auch die tatsächlichen Abläufe, Zuständigkeiten und Entscheidungswege sauber herausarbeitet.

Unsere Beratung zeichnet sich aus durch:

  • präzise Darstellung der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit,

  • konsequentes Fristen- und Anspruchsmanagement,

  • strategisches Vorgehen gegenüber Personalstellen und im gerichtlichen Verfahren.

Ablauf der Zusammenarbeit

  1. Erst-Check: kurze Einordnung der Lage, Zielbild, Risiken, benötigte Unterlagen

  2. Prüfung & Strategie: Tätigkeitsanalyse, tarifliche Bewertung, Vorgehensplan

  3. Durchsetzung: außergerichtliche Korrespondenz/Verhandlung oder Klageverfahren

  4. Ergebnis & Absicherung: Umsetzung, Nachzahlung, künftige Einordnung, Dokumentation

Digital möglich: Unterlagen können sicher elektronisch übermittelt werden; Besprechungen per Telefon/Video.

FAQ – Öffentlicher Dienst NRW

  • Wenn sich Aufgaben erweitert haben, die Stellenbeschreibung nicht mehr passt, Kolleginnen/Kollegen höher eingruppiert sind, eine Höhergruppierung abgelehnt wurde oder erhebliche Entgeltbestandteile streitig sind.

  • Stellenbeschreibung, aktuelle Aufgabenliste, Organigramm, Arbeitsanweisungen, Bewertungen/Beurteilungen, Schriftverkehr zur Aufgabenübertragung, ggf. frühere Eingruppierungen und Änderungsverträge.

  • Im Tarifrecht spielen Ausschlussfristen und Verjährung eine zentrale Rolle. Wer zu lange wartet, riskiert den Verlust von Nachzahlungsansprüchen. Wir prüfen Fristen frühzeitig und setzen eine fristwahrende Geltendmachung auf.

  • Ja. Wir vertreten in Verfahren vor den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten – mit Schwerpunkt auf sauberer Tatsachenaufbereitung und belastbarer tariflicher Subsumtion.

Wie können wir Ihnen helfen?

Sie benötigen rechtliche Beratung im Arbeitsrecht?

Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an:

Telefon: 0228 / 504 4304-0

E-Mail: info@burgler.law