Der TV-L prägt die Arbeitsbedingungen vieler Beschäftigter im öffentlichen Dienst in Bayern – von der Eingruppierung über Stufenlaufzeiten bis hin zu Zulagen, Arbeitszeit, Befristung und Kündigungsschutz. Die Kanzlei Bürgler berät und vertritt in Bayern bundesweit und prozessstark – sowohl Beschäftigte als auch öffentliche Arbeitgeber – in allen Fragen rund um den TV-L und das Individual- und Kollektivarbeitsrecht.
Typische Anliegen im TV-L Bayern: fehlerhafte Eingruppierung, ausbleibende Höhergruppierung, unzutreffende Stufenzuordnung, Streit über Tätigkeitsdarstellung/Arbeitsvorgänge, Zulagen und Zuschläge, Befristungen, Abmahnungen, Kündigungen sowie Konflikte im Zusammenhang mit Personalrat und Mitbestimmung.
Wobei wir im TV-L Bayern unterstützen
Eingruppierung, Höhergruppierung und Tätigkeitsbewertung
Die Eingruppierung im TV-L folgt tariflichen Regeln, die in der Praxis häufig an der Schnittstelle zwischen tatsächlicher Tätigkeit, Stellenbeschreibung und organisatorischer Zuordnung scheitern. Wir prüfen, ob die übertragene und tatsächlich ausgeübte Tätigkeit zutreffend bewertet wurde, und entwickeln eine belastbare Argumentationslinie – außergerichtlich oder im Prozess.
Leistungsbausteine:
Analyse der Tätigkeiten und Bildung von Arbeitsvorgängen
Abgleich mit Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung TV-L
Strategie für Höhergruppierung, Zulagen oder korrigierende Eingruppierung
Vorbereitung und Begleitung von Gesprächen mit Dienststelle/Personalstelle
Stufenzuordnung, Stufenaufstieg und Stufenlaufzeiten
Fehler bei der Stufenzuordnung (z. B. bei Einstellung, Arbeitgeberwechsel oder Höhergruppierung) wirken dauerhaft und finanziell erheblich. Wir prüfen die Stufenfestsetzung, mögliche Anrechnung förderlicher Zeiten und die korrekte Umsetzung von Stufenaufstiegen – einschließlich Rückrechnungen und Nachzahlungsansprüchen.
Zulagen, Zuschläge und besondere Konstellationen
Je nach Tätigkeit und Einsatzbereich können tarifliche Zulagen, Erschwerniszuschläge oder sonstige Entgeltbestandteile relevant sein. Wir klären Anspruchsvoraussetzungen, Nachweise, Fristen und die taktisch sinnvolle Durchsetzung.
Arbeitszeit, Mehrarbeit, Überstunden und Bereitschaft
Im TV-L-Umfeld entstehen Streitigkeiten häufig bei Arbeitszeitkonten, Mehrarbeit/Überstunden, Rufbereitschaft und Dokumentation. Wir bewerten die Anspruchslage, unterstützen bei der Beweissicherung und setzen Forderungen strukturiert durch.
Befristung, Entfristung und Vertragsgestaltung
Befristungen sind im öffentlichen Dienst besonders praxisrelevant. Wir prüfen Wirksamkeit, Sachgrund, Haushalts-/Projektbezug und Fristen. Arbeitgeber begleiten wir bei rechtssicheren Vertragsgestaltungen und Risikominimierung.
Abmahnung, Kündigung und Aufhebungsvertrag
Auch im öffentlichen Dienst gelten klare Anforderungen an Abmahnungen und Kündigungen. Wir prüfen die Wirksamkeit, entwickeln Verteidigungs- und Verhandlungslösungen und vertreten in Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten – mit Blick auf Verfahrensstrategie und wirtschaftliche Zielsetzung.
Besonderheiten in Bayern: Praxisfokus statt Schlagworte
In Bayern treffen tarifliche Regelungen oft auf komplexe Organisationsstrukturen (z. B. große Verwaltungen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder nachgelagerte Einrichtungen). Gerade hier entscheiden saubere Tatsachenaufbereitung, eindeutige Tätigkeitsdarstellung und ein strategisch geführter Dialog mit Personalstelle und Beteiligungsgremien über Erfolg oder Stillstand. Wir legen daher besonderen Wert auf:
tariffeste Darstellung der Tätigkeit (nachvollziehbar, prüffähig, prozessfest)
Fristen- und Anspruchsmanagement (Ausschlussfristen, Verjährung, Stichtage)
klare Zieldefinition (Höhergruppierung, Stufe, Zulage, Nachzahlung, Gestaltungslösung)
Ablauf der Zusammenarbeit
Erst-Check: kurze Einordnung der Lage, Zielbild, Risiken, benötigte Unterlagen
Prüfung & Strategie: Tätigkeitsanalyse, tarifliche Bewertung, Vorgehensplan
Durchsetzung: außergerichtliche Korrespondenz/Verhandlung oder Klageverfahren
Ergebnis & Absicherung: Umsetzung, Nachzahlung, künftige Einordnung, Dokumentation
Digital möglich: Unterlagen können sicher elektronisch übermittelt werden; Besprechungen per Telefon/Video.
FAQ – TV-L Bayern
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Wenn sich Aufgaben erweitert haben, die Stellenbeschreibung nicht mehr passt, Kolleginnen/Kollegen höher eingruppiert sind, eine Höhergruppierung abgelehnt wurde oder erhebliche Entgeltbestandteile streitig sind.
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Stellenbeschreibung, aktuelle Aufgabenliste, Organigramm, Arbeitsanweisungen, Bewertungen/Beurteilungen, Schriftverkehr zur Aufgabenübertragung, ggf. frühere Eingruppierungen und Änderungsverträge.
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Im Tarifrecht spielen Ausschlussfristen und Verjährung eine zentrale Rolle. Wer zu lange wartet, riskiert den Verlust von Nachzahlungsansprüchen. Wir prüfen Fristen frühzeitig und setzen eine fristwahrende Geltendmachung auf.
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Ja. Wir vertreten in Verfahren vor den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten – mit Schwerpunkt auf sauberer Tatsachenaufbereitung und belastbarer tariflicher Subsumtion.
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