Schadensersatz
Etwa nach einem Arbeitsunfall, einem Verkehrsunfall oder einem Vertragsbruch kann es einen Anspruch auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld geben. Die Kanzlei Bürgler unterstützt sich bei der Durchsetzung solcher Ansprüche und der Abwehr von Gegenansprüchen.
Beratung nach Arbeitsunfällen
Nach einem Arbeitsunfall können sich Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber oder der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft ergeben.
Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen
Nach einem Verkehrsunfall richten Sie sich die Ansprüche grundsätzlich gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Dies gilt auch dann, wenn der Unfall durch ein Fahrer aus einem anderen EU-Land verursacht wurde. Es können sich Ansprüche auf Ersatz der Reparaturkosten, Gutachterkosten, Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Kosten für einen Mietwagen und Ersatz der Auslagen ergeben. Bei körperlichen und gesundheitlichen Verletzungen können sich weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ergeben.
Vertragliche Schadensersatzansprüche
Ein Schadensersatzanspruch kann sich zudem aus einer Verletzung vertraglicher Haupt- oder Nebenpflichten ergeben.
Schadensersatz und Schmerzensgeld
Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten.
Damit Sie sich in einer guten Verhandlungsposition befinden: Wir prüfen für Sie, welche Ansprüche bestehen und welche nicht.
Kontaktieren Sie uns.
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Telefon: 0228 / 504 4304-0
BÜRGLER - Kanzlei für Arbeitsrecht
Adenauerallee 208 - 210
53113 Bonn