Eingruppierung & Stufenzuordnung rechtssicher klären.
Wir prüfen Ihre Eingruppierung und Stufenzuordnung nach TVöD/TV-L – und setzen Ihre Ansprüche auf höhere Vergütung und richtige Stufenlaufzeit konsequent durch.
Wann sich eine Prüfung Ihrer Eingruppierung lohnt
In vielen Verwaltungen werden Stellenbeschreibungen, Arbeitsvorgänge und Berufserfahrung nur unzureichend berücksichtigt. Das führt zu dauerhaft zu niedriger Vergütung – oft über Jahre.
„Höherwertige Aufgaben, gleiche Entgeltgruppe“
Sie übernehmen komplexe Vorgänge, Verantwortung oder rechtliche Prüfungen – Ihre Entgeltgruppe wurde aber nie angepasst?
- Hineinwachsen in eine höherwertige Tätigkeit (§ 13 TVöD)
- mindestens 6 Monate veränderte Tätigkeit
- Anspruch auf Höhergruppierung ab Folgemonat
„Berufserfahrung nicht oder falsch anerkannt“
Sie bringen einschlägige Vorbeschäftigung mit – werden aber wie ein Berufsanfänger in Stufe 1 vergütet?
- einschlägige Berufserfahrung bei anderen Trägern
- falsche Einstufung in Stufe 1 statt 2 oder 3
- Restzeiten innerhalb der Stufe nicht berücksichtigt
„Wiedereinstellung mit Stufenverlust“
Nach einer Befristung oder kurzen Unterbrechung fangen Sie stufentechnisch „von vorne“ an?
- Unterbrechung bis 6 Monate oft unschädlich
- Stufenlaufzeit muss fortgeführt werden
- Benachteiligung wegen Befristung rechtlich angreifbar
So läuft die Prüfung Ihrer Eingruppierung ab
Wir verbinden tiefes Tarifwissen mit der aktuellen BAG-Rechtsprechung und der praktischen Erfahrung aus zahlreichen Eingruppierungsmandaten.
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Ersteinschätzung & Unterlagen
Sie schildern kurz Ihre Situation und senden uns – sofern vorhanden – Stellenbeschreibung, Arbeitsvertrag und aktuelle Entgeltmitteilung. Wir prüfen, ob sich eine vertiefte Prüfung lohnt.
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Analyse von Tätigkeit & Stufenzuordnung
Wir bewerten Ihre Arbeitsvorgänge nach § 12 TVöD/TV-L, prüfen die Merkmale der Entgeltordnung und die Anerkennung Ihrer Berufserfahrung nach § 16.
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3
Gutachten & Handlungsempfehlung
Sie erhalten eine klare Einschätzung, welche Entgeltgruppe und Stufe tariflich zutreffend ist – und welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.
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4
Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Wir führen die Korrespondenz mit dem Arbeitgeber und vertreten Sie bei Bedarf vor dem Arbeitsgericht – etwa mit einer Eingruppierungsfeststellungsklage.
Tarifrecht im öffentlichen Dienst ist unser Alltag
Wir beraten seit Jahren schwerpunktmäßig zu Eingruppierung, Stufenzuordnung und Höhergruppierung nach TVöD-VKA, TVöD-Bund und TV-L – mit besonderem Fokus auf Tätigkeiten mit „besonderer Verantwortung“ und „besonderer Schwierigkeit“.
- ✓ Bewertung von Arbeitsvorgängen und Stellenbeschreibungen
- ✓ Prüfung von Heraushebungsmerkmalen (z. B. EG 9c, 10, 11)
- ✓ Durchsetzung korrekter Stufenzuordnung und Restzeiten
- ✓ Vertretung in Eingruppierungsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht
Warum eine Prüfung sich für Sie lohnt
Bereits ein Stufensprung oder eine Entgeltgruppe mehr kann über die Jahre ein fünfstelliges Plus bedeuten – zusätzlich zu besseren Ausgangspositionen bei Beförderungen.
- ✓ höhere laufende Vergütung
- ✓ verbesserte Rentenansprüche
- ✓ stärkere Position bei internen Bewerbungen
- ✓ Klarheit, ob Ihre Tätigkeit richtig bewertet ist
Jetzt Eingruppierung und Stufenzuordnung prüfen lassen.
Sie vermuten, dass Ihre Entgeltgruppe oder Stufe zu niedrig ist? Schildern Sie uns Ihren Fall – wir geben Ihnen kurzfristig eine erste Einschätzung und besprechen die nächsten Schritte.