Arbeits- und Tarifrecht
für öffentliche Arbeitgeber.

Personalrechtliche Entscheidungen im öffentlichen Dienst sind komplex, folgenreich und öffentlich. Die Kanzlei Bürgler berät und vertritt Kommunen, Behörden, Körperschaften und kommunale Unternehmen – präzise, praxisnah und auf Augenhöhe.

Eingruppierungsentscheidungen, Kündigungen, Auswahlverfahren, Personalratsbeteiligung: Im öffentlichen Dienst ist jede personalrechtliche Maßnahme tarifrechtlich, haushaltsrechtlich und mitbestimmungsrechtlich eingebettet. Wir kennen diese Strukturen aus täglicher Praxis und begleiten Sie von der ersten Bewertung bis zur abschließenden Entscheidung.

Wen wir beraten:

Leistungen

01 Stellenbewertung und Eingruppierung

Rechtssichere Bewertung von Stellen und Tätigkeitsprofilen nach TVöD (VKA, Bund) und TV-L: Analyse der Arbeitsvorgänge, Zuordnung zu Tätigkeitsmerkmalen, schriftliches Bewertungsvotum. Im Streitfall verteidigen wir die getroffene Eingruppierungsentscheidung vor dem Arbeitsgericht.

02 Kündigung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Vorbereitung und Durchführung von ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen unter Berücksichtigung der tariflichen Unkündbarkeit (§ 34 TVöD / TV-L), Einbindung der Personalvertretung sowie Abwehr von Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht.

03 Personalvertretung und Mitbestimmung

Begleitung von Beteiligungsverfahren nach BPersVG und den Landespersonalvertretungsgesetzen, Durchführung von Einigungsstellenverfahren sowie Beratung bei der Gestaltung mitbestimmungspflichtiger Maßnahmen – von der Versetzung bis zur Umstrukturierung.

04 Auswahlverfahren und Konkurrentenstreitigkeiten

Rechtssichere Konzeption und Dokumentation von Stellenbesetzungsverfahren nach dem Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG), Abwehr von Konkurrentenklagen und einstweiligen Verfügungen sowie Begleitung bei zulässigem Verfahrensabbruch.

05 Arbeitszeit, Dienstplanung und Zulagen

Beratung zu Schicht- und Wechselschichtmodellen, tariflichen Arbeitszeitregelungen, Mehrarbeit und Überstunden sowie streitigen Zulagentatbeständen (Schichtzulage, Wechselschichtzulage, Erschwerniszulagen) nach TVöD und TV-L.

06 Prozessvertretung vor Arbeitsgerichten

Vertretung in Eingruppierungs-, Kündigungsschutz-, Zahlungs- und Feststellungsverfahren vor Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten – deutschlandweit, mit Schwerpunkt auf tarifrechtlichen Streitfragen.

Beratungsansatz

Präzise. Umsetzbar. Verlässlich.

Personalrechtliche Entscheidungen im öffentlichen Dienst sind haushaltrechtlich und politisch relevant. Unser Ziel ist nicht nur rechtliche Richtigkeit, sondern auch organisatorische Umsetzbarkeit: Wir entwickeln Lösungen, die sich in Ihre Strukturen und Entscheidungsprozesse einfügen.

Vergütung

Transparent und planbar.

Die Vergütung richtet sich nach dem RVG oder wird auf Basis eines Stunden- oder Pauschalhonorars vereinbart. Für Mandanten mit laufendem Beratungsbedarf sind Rahmenvereinbarungen möglich. Wir legen die voraussichtlichen Kosten vor Mandatsantritt offen.

Die Kanzlei versteht sich als rechtlicher Sparringspartner – nicht als externer Dienstleister, der Gutachten ablegt, sondern als Berater, der Entscheidungen trägt.
— Rechtsanwalt Simon Bürgler

Häufig gestellte Fragen

  • Ja. Für öffentliche Arbeitgeber mit regelmäßigem Beratungsbedarf bieten wir Rahmenvereinbarungen an, die Leistungsumfang, Reaktionszeiten und Vergütung verbindlich regeln.


  • Wir analysieren die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten, bilden Arbeitsvorgänge nach der BAG-Methodik und ordnen diese den einschlägigen Tätigkeitsmerkmalen zu. Das Ergebnis erhalten Sie als rechtlich belastbares schriftliches Votum mit Begründung.

  • Ja. Streitige Personalratsverfahren nach BPersVG und den Landespersonalvertretungsgesetzen sowie Einigungsstellenverfahren gehören zu unserem Tätigkeitsschwerpunkt.

  • Ja. Wir beraten Arbeitgeber in allen Bundesländern und führen arbeitsgerichtliche Verfahren vor allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten der Bundesrepublik.

  • Wir sind ausschließlich im Arbeitsrecht und Tarifrecht tätig, mit einem besonderen Fokus auf den öffentlichen Dienst. Das bedeutet: vertiefte Kenntnisse der Tarifwerke TVöD und TV-L, der Systematik der BAG-Rechtsprechung zur Eingruppierung und der spezifischen Verfahrensanforderungen im öffentlichen Dienst.