0228 / 504 4304-0 info@burgler.law Adenauerallee 208–210, 53113 Bonn
Beratung für Behörden und öffentliche Arbeitgeber

Weitere Arbeitgeberthemen — fundiert beraten.

Neben unseren Schwerpunktthemen Stellenbewertung, Auswahlverfahren und Kündigungsverfahren beraten wir Behörden und öffentliche Arbeitgeber in einer Reihe weiterer Felder — von Eingruppierungsstreitigkeiten über das Direktionsrecht bis hin zu Compliance-Untersuchungen und AGG-Beschwerden. Jedes Thema mit derselben präventiv-rechtssicheren Tonlage, die unseren Beratungsansatz prägt.

Sie finden Ihr konkretes Thema hier nicht? Sprechen Sie uns an — die genannten Felder sind eine Auswahl der häufigsten Beratungsanlässe, nicht die Begrenzung unseres Tätigkeitsspektrums.

Erste Einschätzung in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

Unser weiteres Themenangebot

Sechs Beratungsfelder im Überblick

Sechs typische Beratungsfelder, in denen Behörden uns regelmäßig ansprechen. Jedes Feld mit eigener juristischer Logik und unterschiedlichen Konfliktkonstellationen — und immer mit der Frage, wie das Verfahren rechtssicher und praxisnah geführt werden kann.

1

Eingruppierungsstreitigkeiten

Wenn Beschäftigte auf Höhergruppierung klagen — wir verteidigen die Eingruppierungsentscheidung vor dem Arbeitsgericht. Mit Augenmerk auf Tätigkeitsbeschreibung, Anteilsbewertung, Subsumtion unter die tariflichen Tätigkeitsmerkmale. Bei wiederholten Klagen lohnt sich oft eine systematische Aufarbeitung der Bewertungspraxis.

2

Direktionsrecht und seine Grenzen

Bei Streitigkeiten um Tätigkeitszuweisungen, Aufgabenverschiebungen oder einseitige Maßnahmen. § 106 GewO billigt den Arbeitgeberweisungsrecht zu — aber innerhalb der Grenzen billigen Ermessens. Wir prüfen die Reichweite des Direktionsrechts im Einzelfall und beraten zur rechtssicheren Anordnung.

3

Probezeitkündigung

Während der ersten sechs Monate kann das Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst grundsätzlich mit verkürzter Frist (§ 34 Abs. 1 TVöD/TV-L) gekündigt werden. Auch hier gelten formale Anforderungen — Personalrat-Anhörung, Schriftform, ggf. Sonderkündigungsschutz. Wir beraten zur korrekten Verfahrensführung.

4

AGG-Schutz und Diskriminierungsbeschwerden

Bei internen Beschwerden nach § 13 AGG, bei Klagen wegen Benachteiligung aus AGG-Gründen, bei der Einrichtung und Begleitung von AGG-Beschwerdestellen. Wir prüfen die Beschwerdelage, beraten zur Reaktion und vertreten gegenüber externen Anspruchstellern.

5

Compliance und interne Untersuchungen

Bei Verdachtsfällen — Korruption, Untreue, Datenschutzverstöße, sexuelle Belästigung. Wir begleiten interne Untersuchungen, beraten zur Mitarbeiteranhörung, prüfen die arbeitsrechtlichen Konsequenzen und sichern die personalrechtliche Aufarbeitung.

6

Befristungen nach TzBfG

Wir beraten zur sachgrundlosen und sachgrundgebundenen Befristung, zu Vertragsverlängerungen und zur Vermeidung von Kettenbefristungen. Im öffentlichen Dienst sind Befristungen nach § 14 Abs. 2 TzBfG sowie haushaltsrechtliche Befristungsgründe besonders praxisrelevant.

Wie wir vorgehen

Konsistenter Beratungsansatz für alle Themen

Auch wenn die Themen rechtlich unterschiedlich sind — der Beratungsansatz folgt einer gemeinsamen Logik. Vor jeder konkreten Maßnahme steht die Vorab-Prüfung der Erfolgsaussichten. Vor jeder Anordnung die Klärung der formalen Voraussetzungen. Vor jeder Eskalation die Prüfung milderer Mittel.

Suchen Sie ein Hauptthema?

Vertiefte Beratung in unseren Schwerpunktbereichen

Für die zentralen Themen unserer Beratung haben wir eigene Schwerpunktseiten mit vertiefenden Informationen.

Stellenbewertung

Präventive Bewertung von Stellen vor der Eingruppierungsentscheidung. Vorab-Prüfung der Tätigkeitsbeschreibung, Begleitung der Bewertungsentscheidung, Mitbestimmungsverfahren.

Auswahlverfahren

Rechtssichere Gestaltung von Stellenbesetzungsverfahren — Anforderungsprofile, Auswahlvermerk, Konkurrentenmitteilung und die kritische Phase der Wartefrist.

Kündigungsverfahren

Vorab-Prüfung von Kündigungen — § 34 TVöD-Unkündbarkeit, Personalrat-Anhörung, Sonderkündigungsschutz, vier Kündigungsarten und ihre Erfolgsaussichten.

Vorträge & Schulungen

Inhouse-Schulungen, Tagungsvorträge und Online-Workshops zu allen genannten Themen — aus der Beratungspraxis für die Beratungspraxis.

Unser Vorgehen

So nähern wir uns Ihrem Thema

Drei Schritte, die unabhängig vom konkreten Thema gelten — von der ersten Sachverhaltsaufnahme bis zur abgeschlossenen Beratung oder Verfahrensführung.

  1. 1

    Sachverhaltsaufnahme und Kostenrahmen

    Sie schildern uns die Situation, übersenden relevante Unterlagen. Wir bewerten den Beratungsumfang, klären die Erfolgsaussichten und vereinbaren mit Ihnen einen transparenten Kostenrahmen.

  2. 2

    Juristische Prüfung und Strategie

    Wir prüfen die rechtliche Lage, identifizieren Risiken und Chancen und besprechen mit Ihnen die strategischen Optionen. Auf Wunsch — schriftliche Einschätzung als Entscheidungsgrundlage.

  3. 3

    Umsetzung und Begleitung

    Je nach Anliegen — Erstellung von Anordnungen oder Stellungnahmen, Personalrat-Beteiligung, außergerichtliche Verhandlung, Vertretung im Klageverfahren. Bis zum vereinbarten Abschluss.

Fachliche Spezialisierung

Was uns auszeichnet

Auch in den thematisch breiten Beratungsfeldern bringen wir die Schwerpunktexpertise des öffentlichen Dienstes mit — und kennen die Verzahnungen mit Tarifrecht, Personalvertretungsrecht und Beamtenrecht aus der täglichen Praxis.

  • Verteidigung in Eingruppierungs- und Höhergruppierungsklagen
  • Beratung zur rechtssicheren Ausübung des Direktionsrechts
  • Begleitung von Probezeitkündigungen und außerordentlichen Kündigungen
  • AGG-Beschwerdestellen und Vertretung in Diskriminierungsverfahren
  • Compliance-Untersuchungen und arbeitsrechtliche Aufarbeitung
  • Befristungsrecht nach TzBfG und haushaltsrechtliche Befristungen
Was Sie gewinnen

Warum sich konsistente Beratung über Themen hinweg lohnt

Eine Anlaufstelle für alle arbeitsrechtlichen Fragen schafft Vertrauen, vermeidet Reibungsverluste zwischen Spezialberatern und sichert eine konsistente Beratungslinie über die Zeit.

Häufige Fragen

Antworten auf typische Fragen

Wie verteidigt man eine Eingruppierungsentscheidung im Klageverfahren?

Die Verteidigung steht und fällt mit der Qualität der ursprünglichen Bewertungsdokumentation. Im Klageverfahren prüft das Arbeitsgericht die Tätigkeitsbeschreibung, die Anteilsbewertung und die juristische Subsumtion unter die tariflichen Tätigkeitsmerkmale. Eine schriftlich begründete, dokumentationsfeste Bewertungsentscheidung erlaubt eine substantiierte Erwiderung — fehlende oder lückenhafte Dokumentation kehrt die Beweislast faktisch um.

Wo liegen die Grenzen des Direktionsrechts?

§ 106 GewO billigt dem Arbeitgeber das Recht zu, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher zu bestimmen — aber nur nach billigem Ermessen. Das bedeutet — die Maßnahme muss sachlich gerechtfertigt sein und die Interessen beider Seiten angemessen berücksichtigen. Persönliche Belange der Beschäftigten — Familie, Pflege, Gesundheit — sind in die Abwägung einzubeziehen. Bei Versetzungen, Abordnungen und Umsetzungen kommen tarifvertragliche Vorgaben (§ 4 TVöD/TV-L) hinzu.

Welche Besonderheiten gelten bei der Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst?

Während der Probezeit (in der Regel die ersten sechs Monate) kann das Arbeitsverhältnis nach § 34 Abs. 1 TVöD/TV-L mit verkürzter Frist gekündigt werden — meist zwei Wochen zum Monatsende. Die Anforderungen an die Begründung sind geringer, das KSchG findet wegen der Wartezeit von sechs Monaten in der Regel keine Anwendung. Aber die formalen Anforderungen — Personalrat-Anhörung, Schriftform, Vertretungsregelung — gelten unverändert. Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Schwerbehinderung) greift auch in der Probezeit.

Was bedeutet eine AGG-Beschwerde für die Behörde?

Nach § 13 AGG haben Beschäftigte das Recht, sich bei einer von der Dienststelle einzurichtenden Beschwerdestelle über Benachteiligungen zu beschweren. Die Behörde ist verpflichtet, die Beschwerde zu prüfen und der beschwerdeführenden Person das Ergebnis mitzuteilen. Bei begründeter Beschwerde drohen Schadensersatzansprüche aus § 15 AGG. Eine sachlich-systematische Bearbeitung der Beschwerde reduziert das Klagerisiko erheblich — auch wenn der Vorwurf sich am Ende als unbegründet erweist.

Wie läuft eine interne Compliance-Untersuchung ab?

Bei Verdachtsfällen empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen — Sicherung der Sachverhaltsgrundlage, vertrauliche Mitarbeiteranhörung unter Berücksichtigung des Arbeitsvertrags und ggf. der Personalrat-Beteiligung, dokumentierte Beweissicherung und am Ende eine schriftliche Bewertung. Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen — von der Abmahnung bis zur außerordentlichen Kündigung — folgen daraus. Die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB ist dabei kritisch und beginnt mit Kenntnis der vollständigen Tatsachen.

Wann ist eine Befristung im öffentlichen Dienst zulässig?

Befristungen sind nach § 14 TzBfG zulässig — entweder ohne Sachgrund (bis zwei Jahre, mit dreimaliger Verlängerung) oder mit Sachgrund (z. B. Vertretung, vorübergehender Bedarf, Erprobung). Im öffentlichen Dienst kommen haushaltsrechtliche Befristungsgründe nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 TzBfG hinzu — etwa wenn die Stelle aus haushaltsrechtlich befristet zur Verfügung stehenden Mitteln vergütet wird. Kettenbefristungen sind besonders sorgfältig zu prüfen, weil die Anforderungen an wiederholte Befristungen in der Rechtsprechung steigen.

Können auch andere Themen außerhalb dieser Liste beraten werden?

Ja — die genannten sechs Felder sind eine Auswahl der häufigsten Beratungsanlässe, nicht die Begrenzung unseres Tätigkeitsspektrums. Wir beraten Behörden auch bei Reorganisationsfragen, betrieblicher Altersversorgung, Datenschutz im Personalbereich und sonstigen arbeitsrechtlichen Konstellationen. Sprechen Sie uns für eine individuelle Einschätzung an.

Welche Kosten sind zu erwarten?

Die Kosten richten sich nach Umfang und Phase der Beratung. Bei reiner Vorab-Prüfung bewegen sich die Kosten in einem überschaubaren Rahmen. Bei vollständiger Begleitung von Verfahren — Personalrat-Anhörung, Erstellung von Schriftstücken, Vertretung im Klageverfahren — vereinbaren wir Pauschalen oder rechnen nach Aufwand auf Stundensatzbasis ab. Im Vergleich zu einer verlorenen Klage mit Schadensersatz oder Annahmeverzug ist die präventive Beratung in praktisch allen Fällen die deutlich günstigere Option.

Beratungsanfrage

Lassen Sie uns über Ihr Thema sprechen.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail oder Telefon — wir prüfen kurzfristig, in welchem Umfang eine Beratung sinnvoll ist und welcher Zeit- und Kostenrahmen realistisch ist.

Was wir benötigen

Eine kurze Schilderung des Anliegens und der bisherigen Vorgeschichte. Bei konkreten Verfahren — die relevanten Unterlagen (Arbeitsvertrag, bisherige Korrespondenz, etwaige Stellungnahmen). Bei Beschwerden oder Verdachtsfällen — eine sachliche Zusammenfassung.

Erste Einschätzung

Die erste Einschätzung — Beratungsumfang, Zeitrahmen, Kostenmodell — erfolgt für Sie unverbindlich.